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■ Kurz und fündigGehirnforschung

München (dpa) – Neurotechnologische Eingriffe in das menschliche Gehirn dürfen erst mit gesicherten Kenntnissen einzelner Hirnfunktionen erfolgen. Das betonten Experten in München auf einem Kongreß über Chancen und Risiken der Vernetzung des Gehirns mit Computern. Die Grundlagenforschung im Bereich der Neurowissenschaft sollte zwar größtmögliche Freiheit haben, aber gesetzliche Regelungen gegen den Mißbrauch der neuen Techniken seien nötig. Professor Ernst Pöppel vom Hirnforschungszentrum Jülich äußerte sich auch kritisch zur umstrittenen Verpflanzung embryonalen Hirngewebes für die Parkinsontherapie. Er lehnt diese Behandlung ab.

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