in kürze GERICHTSURTEIL : Gehalt inklusive Fotos
Zeitungsredakteure müssen für ihren Arbeitgeber auch Fotos machen, urteilte gestern das Bundesarbeitsgericht. Es wies damit die Klage eines Redakteurs der Magdeburger Volksstimme ab, der für Fotos zusätzliches Geld verlangt hatte. (Az. 5 AZR 703/01) (dpa)