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Archiv-Artikel

Gegenmacht zweiten Rangs

Der einzige FDPler in der Bürgerschaft will auch Oppositions-Zuschlag kassieren

Von sim

Bremen taz ■ Macht der FDP-Abgeordnete Willi Wedler weniger wertvolle Oppositionsarbeit als ein Bürgerschaftsmitglied der Grünen? So ähnlich lautet eine der Fragen, die der Bremer Staatsgerichtshof gestern zu klären versuchte. Wedler hat die Bremische Bürgerschaft verklagt, weil diese ihm den so genannten Oppositionszuschlag in Höhe von 2092 Euro pro Monat verweigert – den die Fraktion der Grünen für jeden ihrer Köpfe und zur Hälfte selbst für ihre nur in der Stadtbürgerschaft sitzende Abgeordnete kassiert.

Laut Landesverfassung steht der Oppositions-Zuschlag nur Fraktionen zu – eine Aufwandsentschädigung etwa für wirkungsvolle Oppositionsarbeit über die Landesgrenzen hinweg. Auch er müsse solche Kontakte pflegen, führte Wedler an. Er habe die 5-Prozent-Hürde übersprungen und sei also kein politischer Einzelkämpfer.

Wedler griff auch die Bremer Praktiken bei der Gewährung von Funktionszulagen an einzelne Fraktionsmitglieder an. Die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen zahlen aus dem ihnen zustehenden Topf nicht nur ihren Vorsitzenden, sondern auch anderen Vorstandsmitgliedern ein Extra-Gehalt. Sie begründen das mit dem Vollzeit-Aufwand für die Teilzeit-Parlamentarier. Wedler sieht genau dadurch den Verfassungs-Grundsatz „Gleicher Status für alle Abgeordneten“ verletzt.

Bürgerschaftsdirektor Rainer Oellerich bezeichnete Wedlers Klage als unzulässig. In den von ihm angegriffenen Parlaments-Beschlüssen stehe überhaupt nichts von Funktionszulagen drin. Wedler sieht das anders. Mit der Ablehnung seines Antrags zur Änderung des Abgeordnetengesetzes habe die Bürgerschaft die bisherige Praxis implizit gebilligt. Ein Urteilstermin steht noch nicht fest. sim