: Gegendarstellung
In der tageszeitung vom 16.8. 1993 ist auf Seite 7 ein Beitrag unter der Überschrift „ORWO wird jetzt privat entwickelt“ veröffentlicht worden, der unrichtige Behauptungen enthält, die wir, als Geschäftsführer der Filmfabrik Wolfen GmbH, wie folgt richtigstellen:
1. Unwahr ist die Behauptung, daß die Filmfabrik Wolfen GmbH von einem Verkauf des Warenzeichens „ORWO“ erst kurz vor Ablauf der Widerspruchsfrist gegen die Anmeldung und Eintragung des Warenzeichens „ORWO“ erfuhr.
Richtig ist vielmehr, daß der Filmfabrik Wolfen GmbH Vereinbarungen zwischen der Treuhandanstalt und der KODAK AG Deutschland über den Verkauf des Warenzeichens „ORWO“ mit dem Zusatz „X-ray“ seit längerem bekannt gewesen sind.
2. Unwahr ist die Behauptung, daß die Filmfabrik Wolfen GmbH „in aller Eile“ einen Fahrer nach München schickte, um die Widerspruchsfrist zu wahren.
Richtig ist vielmehr, daß die Widerspruchsfrist ausgeschöpft wurde, weil die Treuhandanstalt und die KODAK AG Deutschland Verhandlungen über die Rückgängigmachung ihrer Vereinbarung zum Warenzeichen „ORWO“ mit dem Zusatz „X-ray“ führen.
Die Entscheidung zur Einlegung des Widerspruchs sollte deshalb erst kurz vor Fristablauf getroffen werden.
3. Unwahr ist die Behauptung, der Widerspruch sei am 31. Juli 1993 eingelegt worden.
Richtig ist vielmehr, daß die Filmfabrik Wolfen GmbH fristgemäß am 29. Juli 1992 Widerspruch einlegte.
4. Unrichtig ist die Behauptung, der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Filmfabrik Wolfen GmbH, Herr Dr. Gienow, habe in bezug auf die Einlegung des Widerspruchs den Rückzug befohlen und der Geschäftsführer, Herr Grotendiek, habe den Auftrag zur Abgabe des Widerspruchs erteilt.
Richtig ist weder das eine noch das andere, vielmehr beruhte die Einlegung des Widerspruchs auf einvernehmlichen Entscheidungen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung der Filmfabrik Wolfen GmbH nach Information an die Treuhandanstalt.
Wolfen, den 19.08.1993
Dr. Peter Löhnert
Dr. Volkmar Dietze
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