: Gegen längere Verjährungsfrist
Gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist für minderschwere SED-Straftaten über den 3. Oktober hinaus hat sich der Leiter der Arbeitsgruppe Regierungskriminalität, Oberstaatsanwalt Schaefgen, ausgesprochen. Eine derartige Verlängerung würde nicht die Hoffnungen erfüllen, die in sie gesetzt würden. Eine Genugtuung für zerstörte Existenzen, Bevormundung, Gängelei oder Haft werde es jedoch kaum geben, „wenn man Prozesse gegen die MfS-Handlanger führt“. Die meisten Prozesse würden wegen Geringfügigkeit eingestellt, befürchtet der Oberstaatsanwalt. Beim Rest kämen die Täter mit einer kleinen Geldstrafe davon. Allenfalls gebe es Haftstrafen auf Bewährung. Möglicherweise würden sich die Opfer nach einem solchen Prozeß ein weiteres Mal verhöhnt fühlen.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen