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Gegen längere Verjährungsfrist

Gegen eine Verlängerung der Verjährungsfrist für minderschwere SED-Straftaten über den 3. Oktober hinaus hat sich der Leiter der Arbeitsgruppe Regierungskriminalität, Oberstaatsanwalt Schaefgen, ausgesprochen. Eine derartige Verlängerung würde nicht die Hoffnungen erfüllen, die in sie gesetzt würden. Eine Genugtuung für zerstörte Existenzen, Bevormundung, Gängelei oder Haft werde es jedoch kaum geben, „wenn man Prozesse gegen die MfS-Handlanger führt“. Die meisten Prozesse würden wegen Geringfügigkeit eingestellt, befürchtet der Oberstaatsanwalt. Beim Rest kämen die Täter mit einer kleinen Geldstrafe davon. Allenfalls gebe es Haftstrafen auf Bewährung. Möglicherweise würden sich die Opfer nach einem solchen Prozeß ein weiteres Mal verhöhnt fühlen.

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