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Archiv-Artikel

Gegen Zwangsberauchung

betr.: „Rauchverbot in Kneipen gefordert“, taz nrw vom 2. Februar 2007

Die Verbraucherzentrale will dafür sorgen, dass Kellnerinnen und Kellner vor Zwangsberauchung geschützt werden. Diese Forderung ist lobenswert und geht konform mit Grundgesetz und Strafgesetzbuch, denn Tabakrauch macht krank und tötet, auch Passivrauchopfer. Niemand hat das Recht, seine Mitmenschen mit Tabakrauchgiften umzubringen [...]. Das müssen rauchende Kunden endlich begreifen. Die Grundrechte eines jeden Bürgers gelten auch für Beschäftigte in der Gastronomie, ob es den Raucherinnen und Rauchern gefällt oder nicht. Kellnerinnen und Kellner dürfen nicht durch Zwangsberauchung diskriminiert werden. Schlimm, dass so diese Körperverletzung – oft mit Todesfolge – geduldet und verherrlicht wurde. BIRGIT KÜBLER, Recklinghausen