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Gegen Pseudo–Bio–Fraß

■ Grüne wollen Verbraucher–Täuschung bei angeblichen Öko–Produkten unterbinden / Gesetzentwurf vorgestellt

Bonn (dpa) - Die Grünen wollen die Verwendung der Begriffe „biologisch“ und „ökologisch“ für Lebensmittel gesetzlich regeln. Damit sollen Hersteller und Verbraucher ökologisch produzierter und verarbeiteter Landwirtschaftserzeugnisse Betrug geschützt werden, sagte die Bundestagsabgeordnete der Grünen, Hannelore Saibold, am Montag vor der Presse in Bonn. Da gegenwärtig eine größere Nachfrage nach solchen Produkten bestehe, als die ökologisch produzierenden Betriebe befriedigen könnten, versuchten Lebensmittelgroßhändler und Ladenketten Waren unter der irreführenden Verwendung der Begriffe „bio“ oder „öko“ zu verkaufen, obwohl ihre Verarbeitung dies nicht rechtfertige. Frau Saibold stellte einen Gesetzentwurf vor, mit dem sowohl die Produktion als auch die Behandlung, Lagerung, Verarbeitung und Verpackung von Lebensmitteln geregelt werden soll, die unter den Bezeichnungen biologisch oder ökologisch verkauft werden dürfen. Eine Kommission beim Bundeslandwirtschaftsminister soll die Einhaltung der Vorschriften überprüfen und für jedes Produkt eine Nummer vergeben. Sie ist Voraussetzung für den Verkauf als „Bio“– oder „Öko“– Erzeugnis. Dem Gremium sollen Vertreter der Organisationen für ökologischen Landbau sowie von Verbraucher– und Umweltverbänden angehören. Das Gesetz soll regeln, welche Düngemittel, Futtersorten, Pflanzenschutzmittel oder Zusatzstoffe verwendet werden dürfen. Der Einsatz isolierter Nährstoffe, von Farbstoffen, Bleichmitteln, naturidentischen und künstlichen Aromastoffen sowie von Propionsäure soll verboten werden. Frau Saibold verwies darauf, daß gegenwärtig auch eine EG–Richtlinie für die biologische Landwirtschaft erarbeitet werde. Der Gesetzentwurf der Grünen solle dazu dienen, diese Richtlinien zu präzisieren.

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