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Gegen Privilegierung

■ GAL will Naturschutzgesetz ändern

Die Hamburger GAL hat den Senat dazu aufgefordert, bei der Novellierung des Hamburgischen Naturschutzgesetzes die sogenannte Privilegierung des Hochwasserschutzes aufzuheben. Danach muß zum Beispiel bei der Erhöhung und Verbreiterung von Deichen kein gleichartiger Lebensraum wiederhergestellt werden, da dies nicht als Eingriff in den Naturhaushalt gilt. Diese „spezielle Hamburger Variante des Naturschutzes“ stehe nicht im Einklang mit dem Bundesnaturschutzgesetz, begründeten die Grünen gestern den Antrag, den die Fraktion in der kommenden Bürgerschaftssitzung vorlegen wird.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts gegen den Sofortvollzug der Rückverlegung des Gauerter Hauptdeiches (taz berichtete). Obwohl sich das OVG nicht gegen die Rückdeichung, sondern lediglich gegen die „fehlerhafte Begründung der Baubehörde“ ausgesprochen hätte, seien die Deichrückverlegungspläne einfach aufgegeben worden: „Nun sollen die Deiche wieder schlicht erhöht werden und der Naturschutz in den senatseigenen Sturmfluten untergehen“, kritisierte die GAL gestern. Sie unterstützt eine Klage des Naturschutzbundes (Nabu) gegen den Deichbauabschnitt Zollenspieker, mit der die „bundesrechtswidrige Auslegung des Hamburger Naturschutzgesetzes“ gekippt werden soll.

„Deichbau und Sturmflutschutz muß nicht im Widerspruch zum Naturschutz stehen, im Gegenteil“, meinte Antje Möller, umweltpolitische Sprecherin der GAL-Fraktion. Ein nachhaltiger Schutz vor Sturmfluten werde langfristig nicht ohne eine teilweise Rückverlegung der Deichlinie auskommen können. Damit würden gleichzeitig Vorlandflächen geschaffen und ökologisch bedeutsame Niederungsgebiete entlang der Elbe gesichert und aufgewertet. Die Küstenländer „müssen sich auf gemeinsame naturverträgliche Wege des Hochwasserschutzes einigen“, forderte die GAL. lno

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