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Gegen Paragraphen-218-Sonderweg

■ FDP bereitet ein Volksbegehren gegen bayrisches Abtreibungsrecht vor

Berlin (taz) – Die bayrische FDP will am kommenden Sonnabend ein landesweites Volksbegehren gegen die bayrischen Sondergesetze zur Abtreibung starten. Unberührt von der vorläufigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mittwoch gilt im Freistaat nämlich weiterhin, daß Frauen im Beratungsgespräch ihre Gründe offenlegen müssen, warum sie ihre Schwangerschaft beenden wollen.

Für einen Antrag auf ein Volksbegehren müssen 25.000 Unterschriften von Wahlberechtigten gesammelt werden. Wenn der Antrag dann vom bayrischen Innenministerium zugelassen worden ist, müssen binnen vierzehn Tagen zehn Prozent aller Wahlberechtigten unterschreiben, also rund 880.000 Bürger. Erst dann kommt es zur Volksabstimmung, in der eine Wählermehrheit ein bereits beschlossenes Gesetz wieder kippen kann.

Auch das vor dem Bundesverfassungsgericht behandelte andere bayrische Sondergesetz, daß Ärzte höchstens 25 Prozent ihrer Einnahmen aus Abtreibungen bestreiten und Fachärzte sein müssen, gilt in Teilen weiter. Nur jene Ärzte, die bereits vor dem 9. August 1996 Abbrüche vorgenommen haben, dürfen vorerst bis zur Entscheidung in der Hauptverhandlung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Herbst – weiter praktizieren; also auch die beiden klagenden Gynäkologen Andreas Freudemann und Friedrich Stapf. Im August letzten Jahres wurde das besagte Gesetz verabschiedet. Für alle Ärzte, die erst jetzt die Erlaubnis beantragt haben, Schwangerschaftsabbrüche vornehmen zu können, gelten die Beschränkungen weiterhin.

Der bayrische FDP-Chef Max Stadler zeigte sich nach dem Richterspruch jedoch zuversichtlich, „daß die bayrischen Regelungen jedenfalls nicht im vollen Umfang Bestand haben werden, wenn das Hauptverfahren durchgeführt wird“. Die bayrische FDP habe immer die Auffassung vertreten, „daß durch das Gesetz das Konzept des Bundesgesetzgebers konterkariert“ werde. Ute Scheub

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