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Gegen Kooperation

Der Zentralverband der Hamburger Pflegedienste will juristisch gegen den Kooperationsvertrag zwischen dem Landesbetrieb Krankenhäuser (LBK) und dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) vorgehen. Er sieht in dem Vertrag einen Verstoß gegen lauteren Wettbewerb und Kartellrecht. LBK und ASB hatten am Mittwoch die Gründung der Pflegedienste Hamburg GmbH bekanntgegeben, mit der die Einrichtung von Pflegestützpunkten verbunden ist. In den Pflegestützpunkten auf dem Gelände der zehn LBK-Krankenhäuser soll mit den Patienten die häusliche Pflege individuell geplant werden. Der Zentralverband der Hamburger Pflegedienste sieht darin eine unrechtmäßige Bevorzugung des ASB, an den die Patienten vorrangig vermittelt werden sollen.

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