Geforderter Rückbau der A100: Berlin kann keinen Abriss
Am 16. Bauabschnitt der A100 kann das Land juristisch nicht mehr rütteln, sagt ein Planungsrechtler.
Es geht um den 16. Bauabschnitt der Stadtautobahn zwischen Dreieck Neukölln und Treptower Park, der 2024 fertig werden soll. Diese Verlängerung beruhe auf einem Planfeststellungsbeschluss, den das Land nicht aufheben könne, erläutert Otto. „Der Bund hat den Bau veranlasst und verantwortet ihn über seine Autobahn GmbH.“ Einziger Ausweg: „Wenn der Bund es will, kann er die Arbeiten einstellen und die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses beantragen.“
In diesem Fall, so der Jurist, müsse das Land sich auch nicht an den entstandenen Baukosten beteiligen. Natürlich könne Berlin dem Bund anbieten, die Kosten freiwillig zu übernehmen. „Ob der Bund sich darauf einlässt, vermag ich nicht zu beurteilen.“
Jaraschs Sprecher weist auf Nachfrage noch einmal darauf hin, dass die Kandidatin mit dem plakativen Begriff „Rückbau“ nicht gemeint habe, die extrem teure Trasse – laut Autobahn GmbH kostet sie wohl 700 Millionen Euro – gar nicht in Betrieb zu nehmen. Es gehe um eine Veränderung, indem der Abschnitt etwa eine Fahrspur weniger erhalte, auch eine gesicherte Radspur daneben sei denkbar.
Das sagte Jarasch kürzlich auch bei einem Besuch der IHK: Der Autobahn-Verkehr müsse sich „einpegeln können in den Stadtverkehr“, sonst gebe es am Abschluss in Treptow ein „Riesen-Stauproblem.“ Die Problematik ist bekannt und würde wohl noch für Jahre dadurch verschärft, dass die Elsenbrücke über die Spree neu gebaut wird. Der Grünen-Abgeordnete Harald Moritz hatte deshalb schon gefordert, den neuen Abschnitt der A100 erst nach Fertigstellung der Brücke freizugeben.
Grüne Hoffnung auf's Verkehrsministerium
Das Bundesverkehrsministerium bestätigt auf Anfrage, dass der 16. Bauabschnitt aufgrund eines bestandskräftigen und damit unanfechtbaren Planfeststellungsbeschlusses realisiert“ werde. Damit „sind Ansprüche auf Unterlassung des Vorhabens, auf Beseitigung oder Änderung der Anlagen oder auf Unterlassung ihrer Benutzung ausgeschlossen“, zitiert das BMVI aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz.
Das weiß auch Jarasch. Sie setzt deshalb in dieser Sache voll darauf, dass das Bundesministerium nach der Wahl im September grün besetzt wird. Dann würde es zumindest wahrscheinlicher, dass der fest vorgesehene, aber noch nicht planfestgestellte 17. Bauabschnitt durch Friedrichshain nicht nur wie bislang in der Schublade liegen bliebe, sondern sogar definitiv zu den Akten gelegt werden könnte.
So sieht man auch im Hause der amtierenden grünen Verkehrssenatorin Regine Günther die Zuständigkeiten. Zur Frage, wie man Jaraschs Vorschlag grundsätzlich bewerte, wollte Günthers Sprecher dagegen nicht Stellung nehmen: Die Senatsverwaltung dürfe und wolle nicht als Player im Wahlkampf auftreten.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Internationaler Strafgerichtshof
Ein Haftbefehl und seine Folgen
Krieg in der Ukraine
Geschenk mit Eskalation
Umgang mit der AfD
Sollen wir AfD-Stimmen im Blatt wiedergeben?
Krieg in der Ukraine
Kein Frieden mit Putin
Warnung vor „bestimmten Quartieren“
Eine alarmistische Debatte in Berlin
Nan Goldin in Neuer Nationalgalerie
Claudia Roth entsetzt über Proteste