: Gefängnis für Besitz von Kinderpornografie
Wegen Besitzes und Verbreitung von Videos mit Kinderpornografie ist ein Dekomaler gestern zu einem Jahr und sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden. Das Schöffengericht Tiergarten rügte, dass er sich durch eine einschlägige Vorstrafe nicht von diesen Delikten abhalten ließ. Der Dekomaler hatte im Juni 1998 zwei Mädchen im Alter von 14 und 15 Jahren animieren wollen, an Dreharbeiten für ein Pornovideo mitzuwirken. Er führte sie in sein Schlafzimmer und zeigte ihnen ein Video mit sexuellen Handlungen von Kindern und Erwachsenen. Die Polizei durchsuchte am nächsten Tag die Wohnung. Gefunden wurden Kinderpornos, die laut Staatsanwaltschaft alle Spielarten der Sexualität mit Kindern zeigen. ADN
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