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Gefährliche bunte Leuchten

Oldenburg (dpa) – „Es ist streng verboten, sich vorne in Standlicht-Scheinwerfern bunte Glühbirnen einzuschrauben“, warnte gestern die Oldenburger Polizei. Am Mittwochabend war auf der Kreisstraße 20 nahe Rhauderfehn (Kreis Leer) ein 25 Jahre alter Autofahrer ums Leben gekommen. Der Mann hatte zum Überholen angesetzt, weil er am Horizont nur noch einen Wagen mit vermeintlichen Schlusslichtern sah. Ihm kam jedoch das Auto eines 18-Jährigen mit roten Vorder-Birnen entgegen. Der 25-Jährige kam beim Ausweichmanöver ins Schleudern und starb nach dem Aufprall gegen einen Baum. Gegen den 18-Jährigen wird als Mitschuldigen ermittelt.

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