: „Geduldete“ dürfen mit
RECHT Ausländerbehörde wollte Klassenfahrt blockieren
Die Bremer Ausländerbehörde wurde gestern vom OVG dazu verurteilt, zwei SchülerInnen einen „Notausweis“ auszustellen, damit sie am heutigen Samstag mit auf Klassenfahrt in die Türkei fahren können. Es handelt sich um eine 16 Jahre alte Schülerin und einen 19 Jahre alten Schüler. Beide sind in Deutschland geboren, haben aber nur einen „Duldungsstatus“, weil ihre Eltern vor Jahren falsche Angaben zu ihrer Staatsangehörigkeit gemacht hatten.
Der Versuch, mit der Ausländerbehörde eine gütliche Regelung zu finden, war gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht verpflichtete die Ausländerbehörde zur Ausstellung von „Notausweisen“ mit der Begründung, Klassenfahrten seien Teil der Schulpflicht (AZ 1 B 60/10).
Die Bildungsbehörde begrüßte das Urteil. „Das ist ein Urteil, das uns sehr hilft“, sagte die Sprecherin von Renate Jürgens-Pieper (SPD). Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) ließ durch seinen Sprecher erklären, der Ausländerbehörde sei „kein Vorwurf zu machen“. Der Behörde sei daran gelegen gewesen, die Frage rechtlich zu klären. Die Ausländerbehörde habe keinen Ermessenspielraum gesehen.
Ob der Schüler nun reisen wird, sei zudem offen. In der Türkei könnte ihm die Einziehung zum Militär drohen. Das Verwaltungsgericht hatte darauf hingewiesen, dass der Schüler längst die deutsche Staatsbürgerschaft haben könnte, wenn gegen ihn nicht mehrere strafrechtliche Vorwürfe vorlägen. kawe