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Gedankenlos -betr.: "Krimi 1", taz vom 16.1.1995

Betr.: „Krimi 1“, 16.1.1995

Sehr geehrte(r) Verantwortliche(r),

ohne daß ich mich auf den genauen Wortlaut oder auch nur auf die Quelle beziehen könnte, aber mir ist eine Art Kodex für die Presse bekannt, aus dem sinngemäß hervorgeht, daß in Nachrichten die Nationalität eines Täters, Verbrechers o.ä. nur dann genannt werden sollte, wenn diese in direktem Zusammenhang mit der Tat steht und für das Verständnis des Artikels notwendig ist.

Ihr Artikel beginnt „Die Hamburger Polizei hat gestern einen 23 Jahre alten Türken verhaftet ...“. Hätte an dieser Stelle anstatt „Türke“ „Mann“ gestanden, wäre dem Sinn des Artikels kein Abbruch getan worden.

Man kann es gedankenlos nennen, wenn Auszüge des Polizeiberichts so Eingang in die Berichterstattung der Presse finden; in Zeiten, in denen in unserem Land mit Fremden allgemein übel umgegangen wird, sollte so etwas zumindest in der taz nicht passieren.

Ich erwarte von der taz nicht, daß sie ganz anders ist und viel besser als alle anderen Zeitungen. Aber bitte - an derart sensiblen Ecken etwas mehr Aufmerksamkeit in Zukunft.

Mit freundlichem Gruß

Helmut Schönborn

Anm. d. Red.: War eine Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa). Ist uns so durchgerutscht. Sorry.

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