: Gebührenklage abgewiesen
Bremen taz ■ Das Bremer Verwaltungsgericht hat die Klage eines Jurastudenten gegen die Verwaltungsgebühren der Uni Bremen von 50 Euro offiziell abgewiesen. Laut dem gestern verkündeten Urteil wären sie nur dann als unrechtmäßig anzusehen, wenn sie „in einem groben Missverhältnis“ zum Verwaltungsaufwand der Uni stünden. Das sei jedoch nicht der Fall – auch wenn die Uni vor Gericht nicht genau darlegen konnte, wofür sie das Geld eigentlich braucht.