: Gebührende Klage
Wegen der Studienentgelte für Nicht-Hamburger: Senat entscheidet heute über Gang nach Karlsruhe
Der Hamburger Senat wird in seiner heutigen Sitzung über eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen die jüngste Novelle des Hochschulrahmengesetzes entscheiden. Darin hatte Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) erst im Sommer das Verbot von Studiengebühren gesetzlich fixiert. Weil sie jene Novelle als vom Bundesrat „nicht mitbestimmungspflichtig“ deklarierte und nur vom Parlament verabschieden ließ, will Wissenschaftssenator Jörg Dräger (parteilos) dagegen klagen.
Das Gebührenverbot stelle einen „unzulässigen Eingriff“ in die Grundrechte der Länder dar und sei damit „nicht verfassungsgemäß“, hatte Dräger bereits im Oktober bemängelt. Damals wurde ein Briefwechsel zwischen dem Hamburger Senator und Bulmahns Staatssekretär Uwe Thomas bekannt. Anlass war Drägers Planung, ab April 2004 pro Semester 500 Euro von allen nicht in Hamburg gemeldeten Studierenden zu nehmen. Das Berliner Ministerium hatte daran Anstoß genommen und die Sondergebühr als „rechtswidrig“ kritisiert.
Studierende, die dagegen vor Gericht ziehen, hätten „gute Erfolgschancen“, sagt Ministeriumssprecher Florian Frank. Eventuellen Klagen vor dem BVerfG sehe man gelassen entgegen. Frank: „Wir sehen uns in der Zuständigkeit, Gebühren für das Erststudium zu verbieten.“
Die Klärung dieses Streits in Karlsruhe wird dauern. Der SPD-Abgeordnete Jan Quast fordert den Senat deshalb auf, von den Gebühren Abstand zu nehmen: „Solange die Rechtslage nicht geklärt ist, sollte Hamburg dies nicht in seinem Landeshochschulgesetz beschließen.“
Doch Dräger hat gar keine große Wahl. Die erwarteten Mehreinnahmen durch diese Gebühr in zweistelliger Millionenhöhe sind im Hochschuletat für 2004 und 2005 bereits eingeplant.
KAIJA KUTTER