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Archiv-Artikel

■ Anregungen zum Tanz der GEZ-Vampire Gebühr für unbestellte Zeitungen

betr.: „GEZ noch?“, taz-Titelthema vom 14. 9. 06

Ein Staatsvertrag ist keine ausreichende Grundlage für die Erhebung von GEZ-Gebühren für internetfähige Rechner. Steuern muss das Parlament beschließen. Und wenn diese in elementare Grundrechte eingreifen, bedarf es der 2/3-Mehrheit. Der Zugang zu Telefon und Briefverkehr, die heute durch das Internet realisiert werden, ist ein elementares Grundrecht.

Mit der Logik der Rundfunkanstalten kann auch für das Festnetztelefon Rundfunkgebühr verlangt werden. Die Rundfunkanstalten bräuchten dazu nur ihre Programme auf kostenfreien Nummern ins Telefonnetz zu stellen. Mit der Logik der Rundfunkanstalten muss ich demnächst auch für alle Zeitungen bezahlen, die mir unbestellt in den Briefkasten geworfen werden. Dass diese Gebühr letztendlich vor dem Verfassungsgericht Bestand haben könnte, kann praktisch ausgeschlossen werden. H. C. KÖHLER, Großhöhenrain