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Gebühr für die Akteneinsicht

Bei der Akteneinsicht, die Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz seit Ende vergangenen Jahres beantragen können, werden je nach Bearbeitungsaufwand Gebühren zwischen 20 und 1.000 Mark fällig. Mündliche Auskünfte sind in der Regel gebührenfrei, beschloss gestern der Senat. Auf einen starren Gebührenkatalog wurde bewusst verzichtet. Die Behörden sollen den Verwaltungsaufwand im Einzelfall berechnen. Für die Einsicht in eine bereits existierende Akte werden etwa 20 Mark fällig. Wer umfangreiches Material, wie eine Aufstellung aller Grundstücke eines Bezirkes anfordert, muss mit 1.000 Mark rechnen. Über die Kosten kann man sich vorab informieren. Das Einsichtsrecht gilt grundsätzlich für alle Verwaltungsakten. Ausgenommen sind Unterlagen über die interne Willensbildung wie Senatsprotokolle, sicherheitsrelevante Akten sowie Dokumente, die Dritte oder andere Bundesländer betreffen. TAZ

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