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Gasleitung bleibt

Schleswig-Holsteins Landwirte müssen auf ihren Ländereien nicht nur Erdgasleitungen der Schleswag AG dulden. Die Schleswag darf bei entsprechender Grundbuch-Eintragung auch mit Fremdfirmen zusammenarbeiten, entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) in Schleswig. Die Tochter eines mittlerweile verstorbenen Bauerns hatte geklagt, weil die Schleswag 1996 eine Fremdfirma beauftragt hatte, parallel zu einer bereits bestehenden Gasleitung eine weitere Leitung zu verlegen. Die Tochter verlangte die Entfernung der zweiten Leitung. Das Landgericht Kiel hatte die Klage bereits zurückgewiesen, das OLG bestätigte nun die Entscheidung. „Die Beeinträchtigungen beim Bau der zweiten Leitung wären auch entstanden, wenn die Schleswag AG selbst eine zweite Leitung gebaut hätte“, heißt es in dem Urteil.

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