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Gar nicht so leicht

Auch in der ehemaligen DDR musste der Austritt aus der Kirche von einer staatlichen Behörde beglaubigt werden, um volle Wirksamkeit zu erlangen. Die bei Angehörigen des öffentlichen Dienstes damals übliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber der Stasi: „Ich gehöre nicht zur Kirche“ sei ohne Rechtsfolgen geblieben, wenn der Betreffende sie nicht vom Kreisgericht bestätigen ließ. Das hat das Verwaltungsgericht Stade gestern entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines 63 Jahre alten Lehrers ab, der 1990 aus Güstrow nach Rotenburg/Wümme in Niedersachsen gezogen war. Er muss Kirchensteuer für die Jahre 1993 bis 1997 von fast 4000 Mark nachzahlen.

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