■ GOLFKRIEG: Hafensperrung war verfassungswidrig
Hannover (taz) — Verfassungswidrig war die Sperrung eines Teils des Emder Hafens durch die Bundeswehr, mit der Ende Januar 1991 der Munitionsumschlag der Alliierten Streitkräfte für den Golfkrieg abgesichert worden war. Der Gesetzgebungs- Und Beratungsdienst des Niedersächsischen Landtags kam jetzt in einem von den Landtagsgrünen in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Schluß, daß es sich bei der Hafensperrung nicht um einen Einsatz der Bundeswehr im Sinne des Grundgesetzes handelte. Nur bei eigenen Einsätzen dürfe die Bundeswehr laut Grundgesetz auch polizeiliche Befugnisse übernehmen. Bei der Absperrung des Hafens habe sie jedoch nur Hilfsdienste für die Alliierten geleistet. Nach dem Gutachten wäre für die Sicherung des Munitionsumschlages in Emden allein die nidersächsische Polizei zutsändig gewesen.
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