: GEW klagt
■ „Sonderurlaub nicht pauschal verbieten“
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Niedersachsen will gerichtlich gegen die Pläne des Kultusministeriums vorgehen, Sonderurlaube für eine geplante Gewerkschaftsversammlung in Hannover (am 13. Oktober) nicht genehmigen zu lassen. Das Kultusministerium hat die Bezirksregierung Hannover gebeten, keinen Sonderurlaub zu gewähren, um so den Unterricht an diesem Tag sicherzustellen. Die Delegierten- und Mitgliederversammlung ist von den GEW-Verbänden Hannover-Stadt und —Land beantragt woren. Zentrales Thema ist der Protest gegen die von der rot-grünen Regierung geplanten zusätzlichen Unterrichtsstunden.
„Notfalls werden wir vor dem Verwaltungsgericht gegen die Ablehnung von Sonderurlaub klagen“, sagte die stellvertretende GEW-Landesvorsitzende Heike Stark. Es gehe nicht an, daß Kultusminister Rolf Wernstedt (SPD) pauschal Sonderurlaub unterbinden wolle. Es gehe nicht, daß Gewerkschaftsveranstaltungen nur noch in den Schulferien stattfinden dürften. Es sei auch früher so gewesen, daß die Zahl der Lehrer, für die Sonderurlaub gewährt wurde, in Abstimmung mit dem Schulleiter festgesetzt wurde. Dieser entscheide, wieviele Lehrer verzichtbar seien. Unterrichtsausfall allein sei zumindest für gewerkschaftliche Mandatsträger kein ausreichender Grund, um den Sonderurlaub zu untersagen, meinte Stark.
dpa
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