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Archiv-Artikel

GERICHTSTERMIN VERSÄUMT Aussetzer gilt nicht

Gedächtnislücken im Alter entschuldigen das Versäumen eines Gerichtstermins grundsätzlich nicht. Das entschied das Pfälzische OLG. Auch ein älterer Mensch müsse dafür sorgen, dass ihm ein solcher Termin in Erinnerung bleibe. Daher dürfe das Gericht eine Berufung des 74-Jährigen zurückweisen (Az.: 1 Ws 337/07). (dpa)