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GATT– Geschichte

Das Allgemeine Zoll– und Handelsabkommen (General Agreement on Tariffs and Trade, abgekürzt GATT) wurde am 30. Oktober 1947 in Genf unterzeichnet. Mit ihm wollten die Signatarstaaten den Außenhandel fördern und die Weltwirtschaftsbeziehungen nach dem Krieg neu ordnen. Die Mitgliedsländer verpflichten sich zum Grundsatz der Meistbegünstigung: Handelsvorteile, die einem Staat gewährt werden, gelten auch für alle anderen Mitgliedstaaten. Dem GATT gehören heute 92 Staaten an, über 30 Länder haben Beobachterstatus. In bisher sieben Handelsrunden versuchte das GATT, Zölle und andere Handelshemmnisse abzubauen. In der ersten Runde in Genf 1947 erreichten die beteiligten 23 Länder Zollsenkungen um durchschnittlich 20 Prozent. 1949 ging es in der zweiten Runde in Annecy vor allem um den Beitritt weiterer Staaten. 1950/51 trat die Bundesrepublik dem GATT bei. Die vierte Runde 1955/56, die, wie alle folgenden, in Genf stattfand, brachte Zollsenkungen von zwei bis drei Prozent. An der sechsten Runde 1964/67 (Kennedy Runde) hatten die Amerikaner wegen der erstarkenden EWG und des anhaltenden Goldabflusse aus den USA ein besonderes Interesse. Am Schluß wurden durchschnittliche Zollsenkungen von zehn Prozent (Japan) bis 25 Prozent (USA) erreicht. In der siebten Runde 1973/76 gelangen erstmals Vereinbarungen gegen sogenannte „nichttarifäre Handelshemmnisse“. Der Zollabbau erreichte etwa ein Drittel sämtlicher Zollbelastungen.

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