: GAL verklagt PUA Polizei in Karlsruhe
■ Verfassungsgericht soll Ausschluß des GALiers Mecklenburg klären
Die GAL-Fraktion hat wegen des Ausschlusses ihres Innen- und Justizreferenten Peter Mecklenburg aus dem Parlamentischen Untersuchungsausschuß (PUA) „Polizei“ Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Das oberste Gericht soll die Maßnahme für rechtswidrig erklären.
Peter Mecklenburg – der dem GAL-Abgeordneten und Polizisten Manfred Mahr aus dem Arbeitsstab des „PUA-Polizei“ zuarbeiten sollte – war im November gegen den Protest der Grünen von den anderen Fraktionen ausgeschlossen worden. Begründung: Mecklenburg komme als Zeuge des Polizeiüberfalls auf den Journalisten Oliver Neß anläßlich der Haider-Kundgebung auf dem Gänsemarkt am 30. Mai vorigen Jahres in Betracht.
Daran war auch der Einsatzzug „Mitte I“ beteiligt, der auch in die Vorfälle um die rassistisch motovierten Mißhandlungen von Schwarzafrikanern im Kirchenstraßen-Revier verwickelt sei. Wegen dieser „Querverbindungen“ sei es nicht zu verantworten, wenn Mecklenburg Zugang zu den Polizeiakten bekomme.
Manfred Mahr hält die Begründung der Maßnahme für „unhaltbar“. Mecklenburgs Anwesenheit bei einem Ereignis, daß der PUA-Polizei untersucht, sei herangezogen worden, um seine Mitarbeit auch in anderen Untersuchungsgegenständen zu verhindern. Mahr: „Es käme allenfalls ein Ausschluß in der Gänsemarktsache in Frage.“
Daher habe die GAL damals den Kompromiß unterbreitet, Mecklenburg zum Haider-Komplex gleich zu Beginn der PUA-Beweisaufnahme zu hören, so daß er danach seine Arbeit im Arbeitsstab hätte aufnehmen können. Mahr: „Peter Mecklenburg soll ausgebootet werden. Deshalb halten wir eine verfassungsrechtliche Klärung für erforderlich.“
Da die GAL sowohl eine reguläre Klage als auch einen Eilantrag eingereicht hat, müssen die Karlsruher Richter relativ schnell entscheiden. „Es kann sein, daß es eine vorläufige Entscheidung gibt, daß Mecklenburg wieder tätig werden kann,“ so ein Mitarbeiter der GAL-Anwältin Gabriele Heinecke. „Es kann aber auch schnell eine Entscheidung in der Sache geben.“
Kai von Appen
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