: Fußfessel nach Haft
SICHERUNGSVERWAHRUNG Die Bürgerschaft debattiert über Umgang mit Straftätern nach der Haftstrafe
JUSTIZSENATORIN JANA SCHIEDEK (SPD)
Hamburg will die elektronische Fußfessel einführen. Möglichst schon zum nächsten Jahr solle diese Form der Überwachung rechtlich ermöglicht werden, kündigte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) am Donnerstag in der Bürgerschaft an. Sie solle aber nur für ehemalige Sicherungsverwahrte gelten, die nach Verbüßung ihrer Haftstrafen auf freien Fuß gesetzt werden müssen, obwohl Zweifel an ihrer Ungefährlichkeit bestehen.
Nach Urteilen des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesverfassungsgerichts darf die Sicherungsverwahrung nicht nachträglich angeordnet werden. Diese Ausweitung sei mit den Freiheitsgrundrechten nicht vereinbar. Das Gericht verlangt, dass sich die Sicherungsverwahrung deutlicher von der Strafhaft unterscheiden muss und eine intensivere therapeutische Betreuung angeboten wird.
Für Christiane Schneider (Linke) wird damit die „Verwahrmentalität“ beendet. Notwendig sei „die Resozialisierung gefährlicher Gewalttäter“. Von den 19 Gewalttätern, die in Hamburg nach Ende ihrer Haft sicherunsgverwahrt würden, dürften aber nur sieben an therapeutischen Maßnahmen teilnehmen, so Schneider: „Wir sind verpflichtet, die Menschenrechte auch von Straftätern zu schützen.“
Während auch FDP und GAL die Sicherungsverwahrung „kritisch“ sehen, forderte Viviane Spethmann (CDU), „sich vor allem um die Opfer zu kümmern“. Sie plädierte für eine Sicherungsverwahrung nach den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts und für „die polizeiliche Überwachung“ der Sicherheitsverwahrten nach ihrer Entlassung.
Schiedek sagte „grundlegende Änderungen“ zu: „Niemand wird ohne polizeiliche Maßnahmen entlassen werden.“ SMV