: Für angemessene Gaspreise
Das Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen fünf Versorger ein.Auch die Kopplung der Preise für Öl und Gas sehen die Wettbewerbshüter sehr kritisch
BONN ap ■ Wegen des Verdachts überhöhter Gaspreise für Privatkunden hat das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren gegen fünf überregionale Gasversorger eingeleitet. Kartellamtspräsident Ulf Böge sagte gestern, diese Unternehmen hätten binnen sechs Monaten Preiserhöhungen bis zu 14 Prozent angekündigt oder realisiert. Bei vier weiteren Gasversorgern verzichteten die Wettbewerbswächter auf Verfahren, weil diese Korrekturen zugesagt hätten.
Eingeleitet wird das Verfahren gegen die Mitgas Mitteldeutsche Gasversorgung, die zum RWE-Konzern gehört, die MVV Energie (Stadtwerke Mannheim), SWU Energie (Stadtwerke Ulm), Thüga Aktiengesellschaft Erdgas Allgäu-Oberschwaben (E.ON) und EnBW Ostwürttemberg Donau/Ries ODR.
Das Kartellamt will nach den Worten von Böge unter anderem prüfen, ob die Versorger lediglich erhöhte Bezugskosten weitergeleitet und ob sie in der Vergangenheit auch sinkende Einkaufspreise für Erdgas an die Verbraucher weitergegeben haben. Den Unternehmen drohen Bußgelder bis zu 500.000 Euro.
Böge stellte zugleich die Anbindung des Gas- an den Ölpreis grundsätzlich in Frage. Diese Verbindung sei für den Verbraucher „völlig intransparent“, sagte der Kartellamtspräsident. „Wir werden auch darüber nachdenken müssen, ob gegenüber den privaten Haushalten dieses System der Kopplung kartellrechtlich in Ordnung ist.“
Parallel führt das Bundeskartellamt gegen 16 Gasversorgungsunternehmen, darunter E.ON Ruhrgas, RWE, Wingas und VNG, Verfahren wegen unzulässiger Wettbewerbsbeschränkung durch langfristige Verträge über den Gasbezug. Die teils seit dem Jahr 2002 laufenden Verfahren sollen im kommenden Jahr abgeschlossen werden.