in kürze STADTWAPPEN D‘DORF: Für Zeitung verboten
Der BGH hat dem Düsseldorfer Anzeiger verboten, das Düsseldorfer Stadtwappen auf der Titelseite abzudrucken. Der Leser könnte das Blatt dadurch irrtümlich der Stadt zuordnen, die ein eigenes mit Stadtwappen versehenes Amtsblatt vertreibt (Az: I ZR 235/99). (dpa)
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