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■ VERFASSUNGFür Staatsziel Arbeit

Köln (ap) — Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Helmut Simon hat dafür plädiert, Umweltschutz und die Sorge für Arbeit und Wohnungen als Staatsziele, nicht als Grundrechte, in die Verfassung aufzunehmen. Dem 'Express‘ sagte er, so könne zum Beispiel das Recht auf Arbeit nicht einklagbar sein; „aber die Pflichten des Staates wie Umschulung, Weiterbildung oder Arbeitslosenunterstützung sollten als flankierende Maßnahmen einklagbar sein“. Volksbegehren und Voksentscheid würden nach Meinung des früheren Verfassungsrichters zu mehr Bürgernähe führen.

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