in kürze BAUMÄRKTE : Für Schäden haftbar
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat Verbrauchern umfassenden Schutz zugesprochen, wenn sie etwa in Baumärkten fehlerhafte Produkte kaufen und verarbeiten. Die Händler müssten den Kaufpreis und auch die Kosten für die Mängelbeseitigung übernehmen, so ein gestern veröffentlichtes Urteil (AZ: 12 U 144/04). (afp)