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Für Rückgabe ohne Entschädigung

■ Mauergrundstücksbesitzer errichten Ausstellung

Anläßlich des 35. Jahrestags des Mauerbaus will die Interessengemeinschaft ehemaliger Grundstücksbesitzer auf dem Mauerstreifen im Bezirk Mitte eine Dokumentationsstätte einrichten. Diese soll an Zwangsenteignungen in der DDR erinnern und die Forderung der ehemaligen Eigentümer an die Bundesregierung bekräftigen, die Grundstücke ohne Wenn und Aber zurückzugeben. Die Dokumentationsstätte soll am 10. August öffnen.

Dazu wurden auf dem Grundstück Swinemünder Ecke Bernauer Straße die Grundmauern eines abgerissenen Hauses freigelegt. Auf dem betreffenden Grundstück stand einst ein vierstöckiges Wohnhaus mit Mietwohnungen. Nach dem Mauerbau vom 13. August 1961 ließ die DDR-Regierung das Gebäude abreißen, um freies Schußfeld auf dem Todesstreifen zu schaffen. Die damals 74 Jahre alte Eigentümerin des Hauses ist nach Darstellung der Interessengemeinschaft gewaltsam vertrieben und ohne Entschädigung enteignet worden.

Nun wolle die Bundesregierung den Erben die Ruine „zurückverkaufen“ und verlange dafür nach dem Mauergrundstücksgesetz eine Abgabe von einem Viertel des Verkehrswertes, kritisierte der Verein. Staats- und Völkerrechtler seien sich aber einig, daß der Mauerbau und die damit verbundenen Enteignungen völkerrechtswidrig und damit nichtig waren.

Seit 19. Juli dieses Jahres ermöglicht das Mauergrundstücksgesetz den Erwerb von bundeseigenen Grenzgrundstücken durch die früheren Eigentümer oder ihre Rechtsnachfolger, sofern der Bund die Grundstücke nicht für öffentliche Zwecke verwenden oder an Dritte veräußern will. In diesen Fällen erhält der ehemalige Eigentümer 75 Prozent des Verkehrswertes. ADN

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