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Fünf Jahre Knast für Atomschieber

■ Milderes Urteil für zwei Komplizen des Ex-NTG-Geschäftsführers

Hanau (taz) — Im Prozeß um die illegalen Lieferungen von Nukleartechnik nach Pakistan wurden die drei Angeklagten zu Haftstrafen verurteilt. Die 25. Große Wirtschaftsstrafkammer begründete die Strafen von fünf Jahren für den ehemaligen Geschäftsführer der „Neuen Technologie GmbH“, Ortmayer, drei Jahren und neun Monaten für den Physiker Finke sowie die Bewährungsstrafe für den „Tritium-Papst“ des Max-Planck-Insituts, Weichselgartner, weitgehend mit Wirtschaftsstraftaten wie Steuerhinterziehung, Untreue und Betrug. Verstöße gegen Kriegswaffenkontroll- und Außenwirtschaftsgesetz spielten kaum eine Rolle. Mildernde Umstände sah die Kammer, da Finke im Tatzeitraum Alkoholiker war und Weichselgartner mit der fristlosen Kündigung genug gestraft sei. SEITE 6

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