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■ FrauenhandelFrist für Abschiebung

Düsseldorf (taz) – Sind ausländische Frauen Opfer von Menschenhandel geworden, dürfen sie in NRW mindestens vier Wochen nicht abgeschoben werden. Damit werde ihnen Zeit für die Einschaltung von Rechtsbeihilfe zugestanden und die Möglichkeiten zur Aussage gegen die Hintermänner erweitert, teilte das Innenministerium gestern mit.

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