: Frieden in Mittelamerika verschoben
■ Frist für die Umsetzung des Friedensabkommens auf den 7. Januar vertagt / Honduras will Contras gewähren lassen / Amnestiegesetz in El Salvador verabschiedet
Washington (afp/dpa/taz) - Die Außenminister Mittelamerikas haben am Dienstag auf einer Konferenz in Costa Rica die Frist für die Umsetzung des Friedensabkommens von Guatemala vom 7. November dieses Jahres auf den 7. Januar 1988 verschoben. Konkrete Schritte wie Waffenstillstand zwischen Guerillagruppen und der jeweiligen Regierung müssen damit nicht am 7. November - wie ehemals vorgesehen - umgesetzt sein. Die Unterstützung von außen für Guerillagruppen sowie deren Duldung auf dem jeweiligen Territorium der mittelamerikanischen Staaten soll jedoch ab dem 5. November unterbunden werden. Bis zum endgültigen Ablauf der Frist am 7.Januar soll ein weiteres Gipfeltreffen der mittelamerikanischen Präsidenten stattfinden. Der nicaraguanische Außenminister betonte auf dem Treffen in Costa Rica erneut, daß seine Regie rung zu direkten Verhandlungen mit den USA bereit sei, jedoch niemals direkt mit der von den USA unterstützten Contra verhandeln werde. Außenminister Miguel DEscoto sagte zu, daß noch vor dem 5.November ein neues Amnestiegesetz in Nicaragua verabschiedet werde. Der Vorsitzende der nicaraguanischen Versöhnungskomission, Kardinal Obando y Bravo, teilte in der nicaraguanischen Hauptstadt Managua mit, er habe sich am vergangenen Wochenende in New York mit Führern der Contra getroffen. Der als exponierter Gegner der Sandinisten bekannte Kardinal war von der Contra selbst als Vermittler für Gespräche zwischen der Contra und der sandinistischer Regierung vorgeschlagen worden. In der honduranischen Hauptstadt Tegucigalpa meinte Präsident Jose Azcona am Dienstag, daß sein Land nichts unternehmen werde, um die in Honduras stationierte Rebellenarmee der Contra aufzulösen. Die Existenz der Rebellenarmee sei die einzige Gewähr dafür, daß die Sandinisten den Friedensplan von Guatemala erfüllen. In El Salvador hat das Parlament in der Nacht zum Mittwoch ein von der Regierung vorgelegtes Amnestiegesetz verabschiedet. Das neue Gesetz wird am 7. November in Kraft treten und betrifft rund 1.000 politische Gefangene, die mehrheitlich der Opposition zuzurechnen sind. Ausdrücklich ausgenommen von der Amnestie sind die nicht inhaftierten Mörder des 1980 erschossenen Erzbischof Romero und des am Montag ermordeten Präsidenten der unabhängigen Menschenrechtskomission, Herbert Anaya Sanabria. Die Befreiungsbewegung FMLN/ FDR beriet am Mittwoch über eine Fortsetzung des Dialogs mit der Regierung.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen