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Freund und Helfer verurteilt

Roland Schlosser, der „nette Polizist“, der 1993 einen angolanischen Asylbewerber aus der Abschiebehaft befreite und dafür gerichtlich verwarnt worden war, ist mit seiner Revision gegen das Urteil vor dem Oberlandesgericht Zweibrücken gescheitert. Schlosser empfand die Unterbringung des Angolaners als menschenunwürdig, er brachte ihn privat unter. Wegen seines abgelehnten Asylantrags war der Mann in einer Ausnüchterungszelle der Landauer Polizeidirektion eingesperrt. Der Beamte hatte sich nicht nur als „Beamter, sondern als praktizierender Christ“ verantwortlich gefühlt. Er will nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben. stc

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