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Freund und Feind

■ Berliner Grüne fordern die von GAL bekämpfte Kontrolle der Drogenhilfe

Kein Grün gleicht dem anderen: Während die Hamburger GAL erbittert dagegen ankämpft, den Drogenhilfeeinrichtungen Leistungsnachweis und Dokumentationspflicht abzuverlangen, fordern die Grünen des Berliner Abgeordnetenhauses genau das.

In einem kürzlich gestellten Antrag der Hauptstadtgrünen ist das Konzept des Hamburger Drogenbeauftragten Horst Bossong zur „Qualitätssicherung“ fast wörtlich übernommen worden. Um der willkürlichen Streichung nach dem Rasenmäherprinzip Einhalt zu gebieten, so die Berliner, solle eine „strukturelle Absicherung des Hilfesystems“ eingeführt werden. Statt hier und da zu fördern und an anderer Stelle wieder einzusparen sollen „Versorgungsziel und Versorgungsumfang“ festgestellt werden. Dazu müsse eine „Rahmenvereinbarung“ her.

Spätestens an diesem Punkt kann sich der Hamburger Drogenbeauftragte ein Grinsen nicht verkneifen. Denn für eben diese im März geschlossene „Rahmenvereinbarung“ hatte er von der GAL heftige verbale Prügel, bis hin zu Rücktrittsforderungen, bezogen. Die GAL hatte dabei die Argumentation der freien Träger übernommen, die eine wie auch immer geartete Kontrolle und Transparenz ihrer Arbeit ablehnen und hinter dem Wort „Qualitätssicherung“ eine Grundlage für ein umfassendes Streichkonzert vermuten.

Tatsächlich hat Bossong auch den Konkurrenzkampf um öffentliche Mittel im Auge. Eine Drogenhilfe, die ihre Leistung nachweise, so glaubt er, könne sich gegen Begehrlichkeiten des Finanzsenators besser zur Wehr setzen. Doch da die Propheten bekanntlich im eigenen Land nichts gelten, findet dieses Konzept nur in Berlin grüne Freunde. Silke Mertins

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