: Fremdnutzung möglich
Die Theater der Staatlichen Schauspielbühnen sollen nach ihrer Schließung von anderen Bühnen genutzt werden. Nach dem Willen der Senatsverwaltung für Kultur sollen die Bühnen entweder in privater oder in öffentlich- rechtlicher Trägerschaft wieder geöffnet werden. Das bedeutet, daß möglicherweise eine andere subventionierte Bühne in die Häuser einziehen könne, weil vielleicht das eigene Haus nicht bespielt werden kann. Falls das Parlament die Theaterschließung bestätige, solle der Spielbetrieb zu einem späteren Zeitpunkt mit öffentlichen Mitteln nicht wieder aufgenommen werden.
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