: Freiwillige Gabe
■ betr.: Karikatur auf Seite 18 (LeserInnenbriefseit), taz vom 15.10.90
betr.: Karikatur auf Seite 18
(LeserInnenbriefseite),
taz vom 15.10.90
Die Karikatur auf Seite 18 der Montagsausgabe könnte dem rechtsunkundigen Leser den Eindruck vermitteln, es bedürfe irgendwelcher Sonderrechte, um eine gewisse Örtlichkeit kostenfrei benutzen zu können. Dieser Eindruck wäre falsch: Paragraph 6 der Gaststättenverordnung bestimmt nämlich, daß die Toilettenbenutzung einschließlich der Benutzung von Seife und einer „hygienisch einwandfreien Handtrocknungseinrichtung“ — das ist nicht ein schmierig-feuchter Lappen, der einmal ein Handtuch gewesen sein könnte — unentgeltlich möglich sein muß.
Fazit: der Presseausweis hilft hier (auch) nicht weiter, eine freiwillige Gabe zu erbitten ist gleichwohl zulässig. Joachim Schwarztkopf, Leiter des Wirtschaftsamts
Wilmerdorf
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