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■ MusterprozeßFreiwillig Ostrente

Kassel (AP) – Wer als Westdeutscher vor der Wiedervereinigung freiwillig in die DDR zog und DDR-Bürger wurde, bekommt nur die niedrigere Rente nach den Vorschriften für die neuen Bundesländer. Das hat das Bundessozialgericht jetzt in einem Musterprozeß im schriftlichen Verfahren entschieden (AZ BSG 4 RA 1/93).

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