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Freispruch

Das Hamburger Landgericht hat gestern einen Mann freigesprochen, der im Streit um einen Parkplatz seinen Kontrahenten mit dem Messer schwer verletzt haben soll. Der „heftige Angriff“, dem sich der Angeklagte gegenübersah, erlaube es, „von dem Verteidigungsmittel Gebrauch zu machen, das ihm zur Verfügung stand“, hieß es in der Urteilsbegründung. Der Mann hatte bestritten, zugestochen zu haben. Nachdem er in einem Polizeiwagen vernommen worden war, wurde allerdings auf dem Rücksitz des Wagens zwischen den Polstern ein blutiges Messer gefunden.

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