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Freispruch

Das Hamburger Amtsgericht hat gestern einen 47 Jahre alten Kaufmann vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz freigesprochen. Im Hamburger Hafen waren am 28. Juli 1995 insgesamt 290 aus Bulgarien stammende Maschinengewehre und -pistolen sichergestellt worden, die der lizensierte Waffenhändler geordert hatte. Sachverständige zeigten jedoch in der Verhandlung an drei Waffen, daß diese unbrauchbar gemacht worden seien. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richter meinten daraufhin unisono, daß die Waffen keine Waffen seien.

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