: Freispruch
Das Hamburger Amtsgericht hat gestern einen 47 Jahre alten Kaufmann vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz freigesprochen. Im Hamburger Hafen waren am 28. Juli 1995 insgesamt 290 aus Bulgarien stammende Maschinengewehre und -pistolen sichergestellt worden, die der lizensierte Waffenhändler geordert hatte. Sachverständige zeigten jedoch in der Verhandlung an drei Waffen, daß diese unbrauchbar gemacht worden seien. Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Richter meinten daraufhin unisono, daß die Waffen keine Waffen seien.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen