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Archiv-Artikel

Freispruch trotz Todesschuss

PROZESS Zivilfahnder erschießt Verdächtigen aus Versehen

Nach einem tödlichen Schuss bei einem Polizeieinsatz hat das Hamburger Landgericht den Freispruch im Prozess gegen einen Zivilfahnder am Dienstag in zweiter Instanz bestätigt. Nach Auffassung des Landgerichts verletzte der 53-Jährige seine Sorgfaltspflicht bei dem Einsatz jedoch nicht. „Der tödliche Ausgang war für den Angeklagten nicht vorhersehbar“, begründete die Richterin das Urteil.

Zivilfahnder hatten 2007 zwei mutmaßliche Kreditkartenbetrüger in der Innenstadt beobachtet. Bei einem nächtlichen Zugriff versuchten sie, die beiden Männer in einem parkenden Auto zu stellen. Dabei löste sich ein Schuss aus der Dienstwaffe des Angeklagten und traf den 27-jährigen Fahrer tödlich im Rücken. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 53-Jährige unbeabsichtigt an den Abzug gekommen war. „Es war eine Verkettung unglücklicher Umstände“, so die Richterin.  (dpa)