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Freispruch trotz Fingerabdrucks

Ein 28jähriger Strafgefangener ist überraschend vom Vorwurf eines Raubüberfalls auf eine 30jährige Taxifahrerin freigesprochen worden. Das Landgericht hielt ein achtzigprozentiges Wiedererkennen des Angeklagten, der das Verbrechen vor viereinhalb Jahren begangen haben sollte, nicht für ausreichend. Auch die von einem Sachverständigen bestätigte Tatsache, daß ein damals gesicherter Fingerabdruck an der Beifahrertür des Taxis von dem Angeklagten stammt, wurde nicht als ausreichend für einen Schuldspruch angesehen. Der Angeklagte, der zur Zeit eine Gefängnisstrafe von vier Jahren wegen eines Taxiüberfalls, wegen Raubs und sexueller Nötigung verbüßt, hatte die Tat bestritten.ADN

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