piwik no script img

Freispruch nach taz-Aufruf

Das Landgericht hat gestern zum zweiten Mal eine Angeklagte freigesprochen, die einen in der taz veröffentlichten Appell an Soldaten zur Desertion unterzeichnet hatte. Damit wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Mit dem Aufruf hatten 28 Erstunterzeichner im April 1999 den Nato-Krieg gegen Jugoslawien als völkerrechtswidrig bezeichnet und Bundeswehrsoldaten zur Fahnenflucht aufgefordert. Die Vorsitzende Richterin Fruschki-Hoch hatte vergangene Woche bereits eine andere Angeklagte mit derselben Begründung freigesprochen: Berufsoldaten und Freiwillige, die sich zum Kosovo-Einsatz gemeldet hätten, würden die taz nicht lesen. Daher erfülle der Aufruf nicht den Tatbestand. TAZ

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen