: Freispruch nach taz-Aufruf
Das Landgericht hat gestern zum zweiten Mal eine Angeklagte freigesprochen, die einen in der taz veröffentlichten Appell an Soldaten zur Desertion unterzeichnet hatte. Damit wurde die Berufung der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Mit dem Aufruf hatten 28 Erstunterzeichner im April 1999 den Nato-Krieg gegen Jugoslawien als völkerrechtswidrig bezeichnet und Bundeswehrsoldaten zur Fahnenflucht aufgefordert. Die Vorsitzende Richterin Fruschki-Hoch hatte vergangene Woche bereits eine andere Angeklagte mit derselben Begründung freigesprochen: Berufsoldaten und Freiwillige, die sich zum Kosovo-Einsatz gemeldet hätten, würden die taz nicht lesen. Daher erfülle der Aufruf nicht den Tatbestand. TAZ
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