: Freispruch im Fall Pascal bestätigt
KARLSRUHE ap ■ Der Bundesgerichtshof hat gestern die Freisprüche eines angeblichen Saarbrücker Kinderschänderrings im Mordfall des fünfjährigen Pascal bestätigt und damit die Revision der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Das Kind verschwand am 30. September 2001 spurlos mit seinem Fahrrad von der Straße in Saarbrücken-Burbach und wurde nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Opfer eines Kinderschänderrings in der Kneipe „Tosa-Klause“. Das Ergebnis des Gerichtsverfahrens sei unbefriedigend, das Urteil des Saarbrücker Landgerichts von 2007 halte jedoch der rechtlichen Überprüfung stand, so der BGH. Das Landgericht Saarbrücken hatte die zwölf Angeklagten aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die acht Männer und vier Frauen waren teilweise wegen Mordes in Tateinheit mit Vergewaltigung und sexuellem Kindesmissbrauch sowie wegen Beihilfe dazu angeklagt worden. Die Anklage basierte auf mehreren Geständnissen, die jedoch später widerrufen wurden.