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Freispruch für Stasi-Mitarbeiter

SCHWERIN dpa ■ Der Tod von Michael Gartenschläger, der 1976 bei der Demontage von Selbstschussanlagen von DDR-Grenzsoldaten erschossen worden war, bleibt vorerst ungesühnt. Das Schweriner Landgericht sprach gestern drei ehemalige Angehörige eines Stasi-Sondertrupps von dem Vorwurf frei, in der Nacht zum 1. Mai 1976 auf Gartenschläger geschossen zu haben, obwohl dieser bereits schwer getroffen am Boden gelegen habe. Die Staatsanwaltschaft, die Haftstrafen von drei bis dreieinhalb Jahren wegen versuchten Mordes gefordert hatte, kündigte Revision an. In seinem Urteil war das Gericht weitgehend den Angaben der Angeklagten gefolgt. Sie hatten Notwehr geltend gemacht, da Gartenschläger als Erster geschossen habe. Gartenschläger hatte wiederholt Selbstschussapparate an der Grenze demontiert. Bei seinem dritten Demontageversuch in der Nacht zum 1. Mai 1976 lauerte die Staatssicherheit dem damals 32-Jährigen auf. Dabei kam es zu der tödlich endenden Schießerei.

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