: Freispruch für Mohamad A. gefordert
■ Staatsanwalt: „Trotz Zweifel“ zuwenig Beweise
Eine gute Stunde brauchte Staatsanwalt Frank Repmann gestern im Prozeß gegen Mohamad A. und Peter S. für sein Plädoyer. Die beiden Männer sind wegen Mordes an der Freundin von Peter S. angeklagt. Die 37jährige wurde im Juni 1994 durch 25 Messerstiche getötet. Peter S. hatte zunächst behauptet, Mohamad A. gebeten zu haben, seine Freundin zu töten. Wenig später widerrief er das Geständnis und bestand darauf, seine Freundin selbst erstochen zu haben. Eine Version, die ihm der Staatsanwalt nicht glaubt. Er habe „große Zweifel“, daß S. die Tat begangen habe, dieser sei nicht einmal in der Lage gewesen, die Tatwaffe, ein Messer, wiederzuerkennen, sagte Repmann.
„Es ist mir noch nie so schwer gefallen, einen Freispruch zu beantragen“, so Repmann. Von der „Menge an Material“ sei im Prozeß für eine Verurteilung jedoch „wenig übriggeblieben – zuwenig“. Es bliebe ihm nichts, als für A. einen Freispruch zu beantragen. Für Peter S. forderte er elf Jahre.
Der Angeklagte S. schlug beide Hände vors Gesicht. Schon früher war gegen ihn ermittelt worden, weil er seiner Freundin ein Messer in die Brust gerammt hatte. Sie hatte ihre Aussage zurückgezogen. Die Verfahren wurden eingestellt. Mohamad A. saß scheinbar regungslos auf der Anklagebank. Trotz des geforderten Freispruchs war sein Verteidiger nicht zufrieden. Die Mordkommission habe Peter S. „die Sache nicht zugetraut“. Die Beamten hätten daher die „Arbeitshypothese“ entwickelt, Mohamad A., ein Bekannter von Peter S, habe die Tat begangen.
Der 29jährige Afgane war 1992 wegen Totschlag im Affekt zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte seine Ehefrau 1991 im Bürgerpark mit 16 Messerstichen getötet. Nachdem er zwei Drittel der Strafe verbüßt hatte, war er wegen günstiger Prognose entlassen worden. Die Beamten seien gegenüber A. voreingenommen gewesen, sagte der Anwalt. Dabei habe sein Mandant „kein Motiv“ gehabt. Ein „Mord aus Gefälligkeit“ sei „eine kühne Theorie“. Er forderte für A. einen lupenreinen Freispruch und keinen „aus Mangel an Beweisen“.
Auch der Verteidiger von Peter S. ist „davon überzeugt“, daß sein Mandant der alleinige Täter war. Mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sei er „einverstanden“. Schließlich habe Peter S. unter Alkoholeinfluß und im Affekt gehandelt. Sein Mandant habe zu seiner Familie zurückgewollt. Die Geliebte – das spätere Opfer – habe ihn nicht gelassen, so seine Einschätzung. Er wolle nicht den „Taschenpsychologen spielen“, betonte der Anwalt: „Aber sie hat es provoziert.“ Außerdem gebe es genügend Zeugen, die bestätigen könnten, daß Elenore F. eine Frau gewesen sei, die „Leute aus dem Stand auf Hundert bringen konnte.“ Die Tat sei eine „klassische“ Affekthandlung. Am Montag wird das Urteil verkündet. kes
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