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Freispruch für Mielke?

■ Verteidigung: Die Tat ist verjährt, die Beteiligung Mielkes nicht erwiesen

Berlin (dpa/taz) – Im Mordprozeß gegen den ehemaligen Stasi- Chef Erich Mielke hat die Verteidigung gestern erwartungsgemäß Freispruch beantragt. Die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, daß „Herr Mielke einer der Täter ist“, die im August 1931 auf dem Berliner Bülowplatz zwei Polizisten erschossen haben, sagte Rechtsanwalt Gerd Graubner vor dem Berliner Landgericht. Überdies verlangte die Verteidigung Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung. In ihren Plädoyers meldeten die Verteidiger erhebliche Zweifel an der Beweiswürdigung der Anklage an. Dreyling sprach von einem Skandal, daß es die Justiz gewagt habe, Beweise zu verwerten, die während der Nazi- Herrschaft gewonnen wurden.

Der Verteidiger spielte dabei auf die verlesene Aussage des Hauptbelastungszeugen Johannes Broll an. Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob Broll seine Aussagen unter dem Druck der Nazis gemacht hatte. Dreyling sprach weiter davon, daß die 62 Jahre zurückliegende Tat „auf selten klare Weise“ verjährt sei. Er kritisierte, daß das Gericht das Verfahren nicht eingestellt hat. Am kommenden Montag wird Mielke-Verteidiger Stefan König plädieren. Dann wird auch das Berliner Verfassungsgericht über die Beschwerde Mielkes gegen seine weitere Inhaftierung entschieden haben.

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