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Freiheit nach eineinhalb Jahren U-Haft

■ Angeklagter im bevorstehenden Terroristenprozeß gegen Mitglieder der kurdischen PKK wurde freigelassen

Berlin (taz) - Im Vorfeld des im Herbst geplanten größten Terroristenprozesses in der Geschichte der Bundesrepublik gegen die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) hat jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf den Haftbefehl gegen einen der insgesamt 20 Angeklagten aufgehoben. Nachdem der 32jährige Selman Arslan schon eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft verbracht hat, kam das Oberlandesgericht nun zu dem Schluß, daß eine Tatbeteiligung des Angeklagten nicht gegeben sei.

Selman Arslan ist einer von insgesamt 20 Angeklagten, die voraussichtlich ab Anfang November im Düsseldorfer Hochsicherheitstrakt in einem Mammutprozeß vor Gericht stehen sollen. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen uunter anderem vor, als führende Mitglieder der kurdischen PKK abtrünnige Parteimitglieder, Parteifeinde und -konkurrenten als „Verräter“ gefangengenommen und auch ermordet zu haben. Die bloße Mitgliedschaft in der PKK allein begründet jedoch noch keine Beteiligung an dieser terroristischen Vereinigung, urteilt jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Beschluß zur Freilassung von Selman Arslan. Das brutale Vorgehen gegen parteiinterne „Abweichler“ oder „Verräter“ sei Sache eines speziell organisierten Funktionärskörpers, dessen Methoden nicht von allen Mitgliedern der PKK gebilligt würden und „vielfach sogar auf Ablehnung“ stießen, urteilte das Gericht. Der Angeklagte Arslan gehöre nach den bisherigen Erkenntnissen nicht zum Kreis der Führungsspitze der PKK. Auch für den Verdacht, er habe sich an der Freiheitsberaubung eines Parteimitglieds beteiligt, sah das Gericht keine Beweise. Nach der Freilassung Arslans rechnet seine Anwältin damit, daß auch die Anklage gegen ihren Mandanten fallengelassen wird.

Ve.

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